Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10/2023
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für den Verkauf und die Lieferungen von Dienstleistungen, Beratungsleistungen sowie für Software, welche die DIAD GmbH (nachfolgend „Digital Advisory") gegenüber einem Kunden (nachfolgend „Vertragspartner") erbringt (nachfolgend die „Aufträge" oder die „Verträge"). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Digital Advisory und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
Gegenstand eines Auftrages oder Vertrages können insbesondere sein:
- Beratungsdienstleistungen
- Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Erstellung von Marketingkonzepten
- Erstellung von Verkaufsförderungskonzepten
- Erstellung von Inhalten in Wort, Bild und Video
- Vermittlung oder Weiterverkauf von Softwarelizenzen
- Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Software
- Dienstleistungen bei der Inbetriebnahme von Software
1.2 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob in dem Auftrag oder Vertrag auf sie verwiesen wird oder nicht. Sie gelten auch für zukünftige Verträge zwischen Digital Advisory und dem Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Diese AGB gelten stets in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Der Vertragspartner kann die AGB im Internet unter www.digitaladvisory.at einsehen und downloaden. Auf Wunsch werden ihm diese von Digital Advisory zugesandt.
1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch bei Kenntnis durch Digital Advisory nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von Digital Advisory ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Durch Bestellung bei Digital Advisory oder Annahme eines Angebotes von Digital Advisory oder durch einen sonstigen Vertragsabschluss mit Digital Advisory verzichtet der Vertragspartner auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen, insbesondere deren Abwehrklauseln.
1.5 Weicht der mit dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag von diesen AGB ab, gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.
1.6 Digital Advisory ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung tritt mit Verständigung des Vertragspartners in Kraft und gilt sodann für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Geschäfte.
1.7 Digital Advisory weist den Vertragspartner darauf hin, dass Angestellte oder Subdienstleister von Digital Advisory nicht befugt sind, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages oder dieser AGB hinausgehen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote und Kostenvoranschläge von Digital Advisory sind bis zum Vertragsabschluss mit dem Vertragspartner stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit einer Bestellung bei Digital Advisory erklärt der Vertragspartner verbindlich sein Vertragsangebot.
2.3 Ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und Digital Advisory kommt zustande, wenn Digital Advisory nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot des Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
3. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
3.1 Allgemeines
3.1.1 Vertragsgegenstand ist das jeweilige Kauf-, Miet-, Leasing-, Leih- oder sonstige Rechtsgeschäft und/oder die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung und/oder die Bereitstellung des jeweiligen Services (Dienstes) durch Digital Advisory.
3.1.2 Die Art und der Umfang der von Digital Advisory zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages.
3.1.3 Die Auswahl des Mitarbeiters, der eine Dienstleistung erbringt, erfolgt durch Digital Advisory. Digital Advisory ist berechtigt, eingesetzte Mitarbeiter jederzeit durch andere Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zu ersetzen. Digital Advisory ist weiters berechtigt, die Leistungen auch durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
3.1.4 Digital Advisory behält sich vor, die mit dem Vertragspartner vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung oder Verbesserung handelsüblich, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig oder unter Berücksichtigung der Interessen von Digital Advisory für den Vertragspartner zumutbar ist.
3.1.5 Erbringt Digital Advisory kostenlose Dienste und Leistungen, so können diese von Digital Advisory ohne Vorankündigung jederzeit eingestellt werden.
3.1.6 Sofern Digital Advisory im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen erwirbt, räumt Digital Advisory dem Vertragspartner eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung ein, die Arbeitsergebnisse nach vollständiger Bezahlung in seinem Betrieb zu nutzen. Alle sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei Digital Advisory.
3.2 Social-Media-Kanäle
3.2.1 Digital Advisory weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen" (z.B. Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Digital Advisory arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde.
3.3 Besondere Bestimmungen zu fremder Software (Standardsoftware)
3.3.1 Bezieht der Vertragspartner von Digital Advisory lizenzierte Software Dritter, ist er bei Nutzung dieser Software verpflichtet, die ihm von Digital Advisory übermittelten Lizenzbestimmungen (Nutzungsbestimmungen) einzuhalten.
3.3.2 Die Lieferung von Standardsoftware erfolgt zu den im Einzelfall festgelegten Bedingungen. Im Zweifel wird dem Vertragspartner lediglich eine unbefristete, nicht exklusive, unübertragbare Nutzungsbewilligung eingeräumt.
3.4 Besondere Verpflichtungen des Vertragspartners
3.4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Digital Advisory sämtliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Angaben zu machen und Informationen mitzuteilen.
3.4.2 Der Kunde wird Digital Advisory zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
3.4.3 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.
3.5 Konzept- und Ideenschutz
3.5.1 Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.5.2 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist nicht gestattet.
3.5.3 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten.
4. Lieferung / Versand
4.1 Der Fertigstellungstermin der von Digital Advisory zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages.
4.2 Alle von Digital Advisory nicht beeinflussbaren Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen oder Beschränkungen bei Lieferung von Fertigungsmaterial, gelten als höhere Gewalt. Der Eintritt solcher Umstände verlängert die vereinbarten Fristen entsprechend.
4.3 Vom Vertragspartner nach Auftragserteilung gewünschte Änderungen verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend und werden gesondert verrechnet.
4.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Leistungsabnahme prompt nach Lieferung durchzuführen und innerhalb einer zweiwöchigen Frist abzuschließen.
4.9 Vorzeitige Auflösung
Digital Advisory ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird; der Kunde fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen verstößt; oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen.
5. Honorar / Preise
5.1 Wenn nicht anderes vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von Digital Advisory für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Digital Advisory ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
5.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.3 Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, verstehen sich die Preise ab Geschäftssitz bzw. Geschäftsstelle sowie exklusive sonstiger Abgaben oder Kosten.
5.4 Zuzüglich zu den im Vertrag angeführten Preisen hat der Vertragspartner Digital Advisory sämtliche in Ausführung des Vertrages entstandenen Barauslagen und Spesen zu den jeweils gültigen Sätzen zu ersetzen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
5.5 Kostenvoranschläge von Digital Advisory sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Digital Advisory schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Digital Advisory den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Honorare sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die von Digital Advisory gelieferte Ware bzw. Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum von Digital Advisory.
6.2 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Digital Advisory über sie verfügen kann.
6.3 Regelmäßig zu zahlende Entgelte erhöhen sich im Ausmaß der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2016 (VPI 2016), jeweils mit Wirkung zum Ersten eines jeweiligen Kalenderjahres.
6.4 Wünscht der Vertragspartner Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit (Montag bis Freitag 9–18 Uhr CET), werden Zuschläge in Höhe von 100% verrechnet.
6.5 Die Aufrechnung von Forderungen des Vertragspartners gegenüber Digital Advisory sowie jede Zurückbehaltung von vertraglichen Leistungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
6.6 Für die Stornierung von Workshops, Beratungstagen oder Seminaren bis 4 Wochen vor Beginn werden 30% der Kosten in Rechnung gestellt. Bis 1 Woche vor Beginn werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung werden 80% der Kosten fällig.
7. Zahlungsverzug
7.1 Im Falle des Zahlungsverzuges ist Digital Advisory unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen aufzuschieben, sämtliche offenen Forderungen fällig zu stellen und Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu verrechnen.
7.2 Weiters ist Digital Advisory nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).
7.3 Bei vereinbarter Teilzahlung ist Digital Advisory bei nicht fristgerechter Zahlung der zweiten Rate berechtigt, Terminverlust geltend zu machen und den gesamten offenen Rechnungsbetrag fällig zu stellen.
7.4 Der Vertragspartner ist im Fall seines Zahlungsverzuges verpflichtet, die der Digital Advisory entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen von Digital Advisory, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Texte, Reinzeichnungen), bleiben im Eigentum von Digital Advisory und können jederzeit zurückverlangt werden. Der Vertragspartner erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Digital Advisory sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Digital Advisory und — soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind — des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien" wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen von Digital Advisory, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung von Digital Advisory erforderlich. Dafür steht Digital Advisory und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Der Vertragspartner haftet Digital Advisory für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
9. Kennzeichnung
9.1 Digital Advisory ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Digital Advisory und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Digital Advisory ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte Waren und Software stehen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im uneingeschränkten Eigentum der Digital Advisory. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
10.2 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder im Falle der Zwangsvollstreckung ist Digital Advisory berechtigt, die Vorbehaltsware zu entfernen und/oder zurückzunehmen.
11. Gewährleistung
11.1 Digital Advisory leistet grundsätzlich nur dafür Gewähr, dass die gelieferten Waren bei Lieferung den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
11.2 Der Vertragspartner hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
11.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistungserbringung.
11.4 Sind Mängel fristgerecht geltend gemacht worden, ist Digital Advisory zunächst zur Nachbesserung verpflichtet. Eine Wandlung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1 Mit Ausnahme bei Personenschäden haftet Digital Advisory für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Digital Advisory und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Vertragspartners ausgeschlossen.
12.3 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach einem Jahr ab der Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Digital Advisory. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Digital Advisory die Ware dem Beförderungsunternehmen übergeben hat.
13.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Digital Advisory und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz von Digital Advisory sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
14. Elektronische Rechnungslegung
14.1 Digital Advisory ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
15. Sonstige Bestimmungen
Salvatorische Klausel: Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, ungültig und/oder undurchführbar sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit, Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt.
Vertraulichkeit: Der Vertragspartner hat einen Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Digital Advisory erhält das Recht, den Vertragspartner mit Firmenwortlaut, Logo und Website auf der Digital Advisory Homepage und anderen Werbematerialien als Kunde anzuführen.
Abwerbeverbot: Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach weder direkt noch indirekt die beim Vertragspartner eingesetzten Mitarbeiter bzw. sonstige zur Leistungserbringung von Digital Advisory beauftragte Dritte zu beschäftigen bzw. abzuwerben.
Schriftform: An Digital Advisory gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Originalunterschrift. Vereinbarungen, von diesem Formerfordernis abzugehen, bedürfen der Schriftform.
Adressänderungen: Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Geschäftsanschrift unverzüglich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
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